Zahlungen, die ein Unternehmer als Subvention (Zuschuss) von öffentlichen Kassen erhält, können umsatzsteuerlich folgendermaßen eingestuft werden:
Zuschuss ist umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für eine Leistung des Unternehmers an den Zuschussgeber (direktes Leistungsentgelt).

