Führen Unternehmer im Inland steuerbare Umsätze aus, dann entsteht für diese Umsätze die Steuerschuld grundsätzlich
mit Ablauf des Kalendermonats, in dem sie diese Umsätze ausführen bzw.
einen Monat später, wenn die Rechnungsausstellung über den Umsatz erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

