Die Ausstellung ordnungsmäßiger Rechnungen ist bekanntlich für den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger von wesentlicher Bedeutung. Es handelt sich keineswegs um Formalitäten, sondern um Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Fehlt nur eines der erforderlichen Merkmale, ist der Vorsteuerabzug bei einer Außenprüfung des Finanzamtes nicht nur gefährdet, sondern gestrichen.
Hier eine Kurzfassung der gem. § 11 UStG erforderlichen Merkmale:

