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VwGH - Vorgetäuschtes Mietverhältnis, Heft 80/2011

USt 2011, 4 Heft 80 v. 5.10.2011

Herr CL errichtete in den Jahren 2002 und 2003 ein Gebäude mit einer Nutzfläche von über 400 m². Ab Mai 2004 „vermietete“ er das Penthouse des Gebäudes an die P-GmbH (75 %-Gesellschafter sind die Eltern von CL) und beantragte die Vorsteuern. Im Zuge einer Prüfung wurde diese Vermietung als „vorgetäuscht“ nicht anerkannt. Die Beweiswürdigung wurde auf eine Reihe von Indizien gestützt (z.B. ursprüngliche Beschreibung gegenüber der Baubehörde enthielt keinen Büroraum; gesetzlich für Büroraum vorgeschriebene Kfz-Stellplätze wurden nicht errichtet; im „Büro“ befindet sich keine Toilette und es sind auch keine Telefon- und Telefaxanschlüsse vorhanden; der „Büroraum“ ist mit einem Billardtisch ausgestattet).

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