Innergemeinschaftlicher Erwerb
Neben der Besonderheit der nicht steuerbefreiten innergemeinschaftlichen (i.g.) Lieferung sieht das Gesetz auch eine Sonderregelung für den i.g. Erwerb vor. Dieser ist zwar steuerpflichtig, wenn die Lieferung an den Wiederverkäufer steuerbefreit erfolgte. Der Erwerb ist nicht zu versteuern, wenn der Verkäufer im anderen EU-Land von der Differenzbesteuerung Gebrauch macht.

