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EuGH - Steuersatz bei Lieferung von Pferden, Heft 76/2011

USt 2011, 4 Heft 76 v. 6.6.2011

Österreich wurde von der Kommission der EU geklagt, weil es bei der Lieferung von Pferden generell den ermäßigten Umsatzsteuersatz anwendet.

Die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes ist nur für lebende Tiere gestattet, die üblicherweise dafür bestimmt sind, für die Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln verwendet zu werden. Zweck dieser Vorschrift ist, dem Endverbraucher den Kauf dieser Nahrungs- und Futtermittel zu erleichtern.

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