Elektrofahrräder und Vorsteuer - Als Kraftfahrzeuge bzw. Krafträder gelten alle Fahrzeuge, deren Fortbewegung nicht ausschließlich durch Muskelkraft, sondern ganz oder teilweise durch Motoreneinsatz bewirkt wird. Daher sind auch Vorsteuern im Zusammenhang mit der Anschaffung und Betrieb von Fahrrädern mit (Hilfs)Motor bzw. Selbstbalance-Rollern vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Selbstbalance-Roller (Segways) sind mehrspurige Kraftfahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen und den Krafträdern zuzurechnen sind. Info des BMF GZ SZK-010219/0103-USt/2011 vom 15.4.2011.

