Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2010 (AbgÄG 2010) wurden die unechte USt-Befreiung für Postdienstleistungen neu geregelt und eine Auskunftsverpflichtung für Postdienstleister im Zusammenhang mit der Versandhandelsregelung in das UStG aufgenommen. Mit dem Wartungserlass 2010 wurden diese gesetzlichen Bestimmungen in den UStR 2000 näher erläutert. Nachfolgend werden diese Änderungen kurz dargelegt.

