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Vorsteuerabzug bei Vereinen, Heft 72/2011

USt 2011, 3 Heft 72 v. 1.2.2011

Ein Abzug von Vorsteuern aus Vorleistungen steht Vereinen, die abgabenrechtlich begünstigte Zwecke verfolgen, nur für ihren unternehmerischen Bereich und bei Erfüllen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug zu.

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