Aufteilung der Menüs nach Steuersätzen - In manchen Restaurants werden Speisen und Getränke einzeln und auch kombiniert als Menü angeboten. Die Aufteilung des Menü-Pauschalentgeltes auf Getränkeerlös mit 20% USt und Speisenerlös mit 10% UStmuss lt. UStR 2000, Rz 349 (Wartungserlass 2010) im Verhältnis der Einzelverkaufspreise erfolgen, weil diese Einzelpreise bereits feststehen.

