Ein Mobilfunkbetreiber verrechnet für jede Rechnungszahlung, die nicht mittels Lastschriftverfahren, BACS-Überweisung oder Kreditkarte durchgeführt wird, ein Zahlungsbearbeitungsentgelt in Höhe von € 3,-. Diese wurde als unecht steuerfreie Finanzdienstleistung behandelt.

