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EuGH - Zahlungsbearbeitungsentgelt eines Mobilfunkbetreibers, Heft 72/2011

USt 2011, 3 Heft 72 v. 1.2.2011

Ein Mobilfunkbetreiber verrechnet für jede Rechnungszahlung, die nicht mittels Lastschriftverfahren, BACS-Überweisung oder Kreditkarte durchgeführt wird, ein Zahlungsbearbeitungsentgelt in Höhe von € 3,-. Diese wurde als unecht steuerfreie Finanzdienstleistung behandelt.

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