Die in Deutschland wohnhafte Frau Schmelz vermietete in Österreich eine Wohnung um € 330,- monatlich plus Betriebskostenersatz. Ihre Umsätze lagen unter € 30.000,-. Außerhalb von Österreich war sie nicht als Unternehmerin tätig. Mangels Ansässigkeit in Österreich wurden diese Umsätze besteuert und nicht der Kleinunternehmerregelung unterworfen.

