Ein in Deutschland ansässiges Biotechnologieunternehmen, das im Bereich der Gewebezüchtung tätig ist, erbringt im Auftrag von Ärzten oder Kliniken die Vermehrung von Gelenkknorpelzellen zur Reimplantation beim Patienten. Streit bestand im Verfahren darüber, ob diese Leistung unter die steuerfreie „Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin“ einzustufen ist.

