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VwGH - Haftung für Umsatzsteuer, Heft 71/2011

USt 2011, 4 Heft 71 v. 4.1.2011

Die X-GmbH, eine in Deutschland ansässige Gesellschaft, war Hauptmieterin einer in Österreich gelegenen Liegenschaft samt Geschäftslokal. Sie vermietete diese an eine in Österreich ansässige Schwestergesellschaft, die im Geschäftslokal eine Diskothek betrieb. Im Jahr 2001 wurden die Mietrechte der X-GmbH an dieser Liegenschaft um ATS 1,8 Mio zuzüglich ATS 360.000 (€ 26.162,22) an die in Österreich ansässige GmbH & Co KEG abgetreten. Von der KEG wurde der Bruttobetrag an die X-GmbH überwiesen, obwohl in der Rechnung als Sitz der Gesellschaft Deutschland ausgewiesen wurde.

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