Umsatzsteuerpflichtige Leistungen der Post ab 1.1.2011
Der so genannte „Universaldienst“ bleibt zwar weiterhin gem. § 6 Abs. 1 Z 10b UStG steuerbefreit, steuerpflichtig sind jedoch Leistungen, die nicht unter den Universaldienst fallen sowie „individuell ausgehandelte“ Leistungen, wie z.B. Postfächer und Nachsendeaufträge.

