Eine komplett eingerichtete Gästepension samt Nebenräumen wurde in den Wintermonaten um einen Pauschalbetrag iHv € 4.225,- inkl. 10 % USt pro Bett an ein englisches Reisebüro vermietet. Die Betriebskosten wurden dem Reisebüro gesondert weiterverrechnet. Das Personal für den Betrieb der Gästepension stellte das Reisebüro zur Verfügung. Nach Ansicht des Betriebsprüfers handelt es sich bei dieser Vermietung um eine unecht steuerbefreite Grundstücksvermietung gem. § 6 Abs. 1 Z 16 UStG. Aufgrund eines gestellten Regelbesteuerungsantrages gem. § 6 Abs. 2 UStG wurde daher statt wie bisher ein Steuersatz von 10 % jetzt 20 % Umsatzsteuer vorgeschrieben.

