Die E-GmbH errichtete Reihenhäuser für Wohnungseigentumswerber. Dabei trat der jeweilige Wohnungswerber als Bauherr in Erscheinung. Die E-GmbH behandelte die Lieferung der Reihenhäuser an die Bauherren als steuerfreie Grundstückslieferungen gem. § 6 Z 9 lit. a UStG. Die Betriebsprüfung stufte diese Umsätze als steuerpflichtige Lieferung von Gebäuden ein.

