Für ausgestellte Rechnungen über angebliche Patentverkäufe setzte das Finanzamt die Steuerschuld gem. § 11 Abs. 14 UStG fest. Dagegen wurde berufen.
Für ausgestellte Rechnungen über angebliche Patentverkäufe setzte das Finanzamt die Steuerschuld gem. § 11 Abs. 14 UStG fest. Dagegen wurde berufen.
