Im Zuge der Erweiterung eines Einkaufszentrums musste ein Parkdeck errichtet werden. Dafür musste die bestehende Straße verlegt werden, wobei die Einkaufszentrumsbetreiberin aus den Rechnungen für die Straßenerrichtung die Vorsteuer geltend machte.
Im Zuge der Erweiterung eines Einkaufszentrums musste ein Parkdeck errichtet werden. Dafür musste die bestehende Straße verlegt werden, wobei die Einkaufszentrumsbetreiberin aus den Rechnungen für die Straßenerrichtung die Vorsteuer geltend machte.
