Unternehmer, die einen Wohnsitz oder Sitz in Österreich haben und deren Umsätze im Veranlagungszeitraum höchstens € 30.000,- netto betragen, erzielen gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG unecht steuerbefreite Umsätze, d.h., dass diese Umsätze umsatzsteuerbefreit sind und für die mit diesen Umsätzen in Zusammenhang stehenden Vorleistungen ein Vorsteuerabzug nicht in Anspruch genommen werden darf.

