Wird ein Gebäude errichtet und dann für Wohnzwecke vermietet, steht der Vorsteuerabzug von den Errichtungskosten aufgrund der zwingenden steuerpflichtigen Vermietung zum ermäßigten Steuersatz von 10 % von vornherein zu.
Wird ein Gebäude errichtet, in dem Geschäftslokale vermietet werden sollen, steht im Hinblick auf die

