Voraussetzung für die Anerkennung als Kleinbus ist kumuliert Folgendes: Die Kastenwagenform (in Anlehnung an die Form des seinerzeitigen VW-Busses), eine dementsprechende Innenraumhöhe, sowie die Beförderung von (zumindest) sieben erwachsenen Personen über einen längeren Zeitraum und über eine längere Distanz mit der Möglichkeit, in einem Mindestausmaß Gepäckstücke der beförderten Passagiere mitzubefördern.

