Im nachfolgenden Beitrag wird der zweite Teilder Tätigkeitsortleistungen gem. § 3a Abs. 11 UStG, also die Nebenleistungen zu Beförderungsleistungen, die Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen im Hinblick auf die Neuregelung ab 2010 dargestellt.
Allgemeines

