Vom Steuerpflichtigen wurde der Vorsteuerabzug aus zwei Rechnungen betreffend die Lieferung zweier Doppelhäuser durch die W-GmbH beansprucht. Im Zuge einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung wurde festgestellt, dass die W-GmbH ihre getätigten Wohnungs- und Hausverkäufe immer als steuerfreie Grundstücksumsätze behandelt hat, daher wurde der Vorsteuerabzug nicht anerkannt.

