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VwGH - Zeitpunkt einer Forderungsabschreibung, Heft 45/2008

USt 2008, 4 Heft 45 v. 12.11.2008

Die bloße Zweifelhaftigkeit der Einbringlichkeit einer Forderung ist nicht ausreichend, um sie gem. § 16 Abs. 3 UStG als uneinbringlich zu qualifizieren (VwGH 3.9.2008, 2003/13/0109).

Sachverhalt:

In der Umsatzsteuererklärung der S-GmbH wurde eine Berichtigung des Steuerbetrages gem. § 16 UStG in Höhe von ATS 644.472,04 geltend gemacht. Dazu wurde über Aufforderung des Finanzamtes von der S-GmbH Folgendes am 1.2.2001 ausgeführt: “Wir hatten eine Restforderung gegenüber dem Kunden D., resultierend aus dem Konkurs des vom Kunden bestellten Generalunternehmers für Bauarbeiten aus den Jahren 1994-1997 in Höhe von ATS 3,866.832,25 inkl. 20 % USt. Infolge Zahlungsunfähigkeit von D. haben wir mit dem Rechtsanwalt M. die Vereinbarung getroffen, die gesamte Forderung im Jahr 1999 um ATS 500.000,00 an ihn zu verkaufen“. Weiters lag ein Schreiben des Rechtsanwaltes M. vom selben Tag bei, dass er Prozess gegen D. führt und der Richter ihm gegenüber erklärt hat, dass er keinesfalls den gesamten Klagsbetrag zusprechen kann und es ihm auch mehr als strittig erscheint, ob er der Klage überhaupt stattgeben kann.

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