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Vorsteuererstattung Bulgarien, Heft 45/2008

USt 2008, 3 Heft 45 v. 12.11.2008

Österreichische Unternehmer haben Anspruch auf Erstattung der bezahlten bulgarischen Umsatzsteuern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Der Unternehmer hat in Bulgarien keinen Sitz, kein Verwaltungsadresse, kein ständiges Objekt und auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt.

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