Umsatzsteuer als Durchlaufposten
Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette kein Kostenfaktor und gilt wirtschaftlich als Durchlaufposten. Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) wird die Forderung einschließlich USt als Aktivposten und die dem Finanzamt geschuldete USt in gleicher Höhe als Passivposten ausgewiesen, daher keine Auswirkung auf den Ertrag.

