Das BMF hat die Listen der Kleinlastkraftwagen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, um den Kleinlastkraftwagen Peugeot Bipper ergänzt:
Hinweis:
Auf der Homepage des BMF - www.bmf.gv.at - finden Sie die aktualisierten Listen aller Klein-LKW und Kleinbusse, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Diese Fahrzeuge berechtigen nur bei entsprechender betrieblicher Verwendung zum Vorsteuerabzug. Voraussetzung dafür ist auch, dass steuerpflichtige Umsätze oder echt steuerbefreite Umsätze (z.B. Exportumsätze) getätigt werden. So ist z.B. bei Banken, Versicherungen oder auch Ärzten der Vorsteuerabzug auch von einem Klein-LKW oder Kleinbus nicht möglich. Bei „gemischten“ Umsätzen, wie z.B. den Umsätzen eines Arztes (0% USt) in Verbindung mit einer Hausapotheke (20% bzw. ab 2009 10 % USt) müssen die Vorsteuern aufgeteilt werden. Ist ein Vorsteuerabzug zulässig, sind auch alle Erlöse (Verkaufs- bzw. Eintauscherlös, Eigenverbrauch, Sachbezug, Entnahme in das Privatvermögen) umsatzsteuerpflichtig.

