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Rechnungen für Scheingeschäfte, Heft 44/2008

USt 2008, 2 Heft 44 v. 3.10.2008

Nach dem Urteil des OGH vom 23.7.2008 GZ 130s65/08w ist es in der Rechtssprechung unbestritten, dass der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung für ein Scheingeschäft selbst dann unzulässig ist, wenn der Rechnungsaussteller die fakturierte Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt hat. Der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer verlangt nur, dass die zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuer berichtigt werden kann, wenn der Rechnungsaussteller seinen guten Glauben nachweist oder die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt worden ist. Auch die EU betont, dass das Recht auf Vorsteuerabzug nur für diejenigen Steuern besteht, die geschuldet werden, also mit einem der Mehrwertsteuer unterworfenen tatsächlichen Umsatz im Zusammenhang stehen.

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