Österreichische Unternehmer haben Anspruch auf Erstattung der bezahlten rumänischen Umsatzsteuern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Unternehmer hat in Rumänien weder Wohnsitz noch eine feste Betriebsstätte.Der Unternehmer ist in Rumänien umsatzsteuerlich nicht registriert.
