Die Mengen- und Wertbeschränkungen für nichtgewerbliche, also private Einfuhren aus Drittländern werden nach der kommenden Novelle des USt-Gesetzes (derzeit im Parlament in Bearbeitung) geändert.
Folgende Einfuhren werden ab 1.12.2008 von der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) befreit:

