Mit der neuen EU-Richtlinie 2008/9/EG wird das Erstattungsverfahren ab 2010 geändert. Vorgesehen sind elektronische Erstattungsanträge, die im jeweiligen Sitzstaat über ein eigenes elektronisches Portal gestellt werden können. Die Übermittlung der Originalbelege fällt weg, es können jedoch Kopien von Rechnungen über € 1.000,- angefordert werden und die Mitgliedsstaaten können entscheiden, welche Sprachen verwendet werden können.

