In einem Verfahren vor dem UFS war die Frage strittig, ob die Entgelte für die Anwendung von Hypnose und mentaler Suggestion unter die Steuerfreiheit von Umsätzen aus psychologischer Tätigkeit fallen (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG).
Der UFS hat in seiner Entscheidung vom 24.6.2008 GZ RV/0235-G/08 Folgendes ausgeführt:

