Werden Mitgliedsbeiträge insbesondere an Vereine gezahlt, stellt sich die entscheidende Frage, ob es sich dabei um „echte“ oder „unechte“ Mitgliedsbeiträge handelt. Denn diese Einstufung ist für die Steuerbarkeit von entscheidender Bedeutung (Hinweis: Auch im Bereich der Körperschaftsteuer ist diese Unterscheidung wichtig: Echte Mitgliedsbeiträge stellen steuerneutrale Einlagen dar, während unechte Mitgliedsbeiträge zur Steuerpflicht führen, wenn der Leistungsaustausch einen Einkunftstatbestand des § 2 EStG erfüllt).
