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Gutschrift mit Widerspruch, Heft 42/2008

USt 2008, 1 Heft 42 v. 14.8.2008

Nicht nur Rechnungen im Sinne des § 11 UStG, sondern auch Gutschriften berechtigen zum Vorsteuerabzug. Voraussetzung dazu ist es allerdings, dass solche Gutschriften alle Merkmale einer ordnungsmäßigen Rechnung (vom richtigen Lieferdatum bis zu den UID-Nummern) aufweisen und dass der Empfänger die Gutschrift auch akzeptiert, also dem in der Gutschrift ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag nicht widerspricht.

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