vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gemischt genutzte Gebäude und Vorsteuerabzug, Heft 40/2008

USt 2008, 3 Heft 40 v. 15.6.2008

Wenn ein Gebäude teilweise betrieblichen und teilweise privaten (außerbetrieblichen) Zwecken dient, müssen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dieses Gebäudes entsprechend aufgeteilt werden. Keine Aufteilung erfolgt, wenn der betrieblich oder privat genutzte Teil nur untergeordnet ist, also weniger als 20 % des gesamten Gebäudes beträgt.

Daher gilt bilanztechnisch:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!