Die dem Seminarveranstalter verrechneten Seminar- und Tagungspauschalen eines Hotels, in denen unter anderem auch Leistungen wie die Bereitstellung eines Seminarraumes samt Grundausstattung und Technik, Seminarbetreuung und Getränkebeistellung enthalten sind, unterliegen umsatzsteuerlich entgegen der Ansicht des UFS dem Normalsteuersatz von 20 % (VwGH 20.2.2008, 2006/15/0161).
Sachverhalt:
