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Erstattung ausländischer Vorsteuern - Termin 30.06.2008, Heft 39/2008

USt 2008, 4 Heft 39 v. 5.5.2008

Alle 27 EU-Staaten und auch eine Reihe von Drittländern, wie z.B. Kroatien, Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Mazedonien, Türkei, Albanien, Kanada, Korea, Israel, Marokko, und auch andere Drittstaaten vergüten die in diesen Staaten bezahlten Vorsteuern in unterschiedlichem Ausmaß und mit unterschiedlichen Mindesterfordernissen.

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