Das BMF hat in einer Info vom 20.2.2008 die ab Jänner 2008 vorgeschriebenen neuen Kennzahlen in der UVA erläutert:
Kennzahl 027 - Vorsteuern für Kfz
Nur die Vorsteuern aus der Anschaffung bzw. Herstellung sowie aus laufenden Aufwendungen von Kfz des Anlagevermögens sind anzugeben, nicht jedoch solche des Umlaufvermögens (Handelsware).
