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Mitarbeiterverköstigung und Vorsteuer, Heft 39/2008

USt 2008, 1 Heft 39 v. 5.5.2008

Betreibt ein Unternehmen selbst eine Betriebskantine, so steht dem Unternehmen für die Vorleistungen - z.B. für den Einkauf von Lebensmitteln und Getränken - der Vorsteuerabzug zu. Die Leistungen an die Mitarbeiter (freie oder verbilligte Verpflegung) unterliegen im Normalfall der Umsatzsteuer.

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