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Elektronische Rechnung, Heft 38/2008

USt 2008, 1 Heft 38 v. 5.4.2008

Rechnungen können mit Zustimmung des Rechnungsempfängers auch auf elektronischem Weg übermittelt werden (§ 11 Abs. 2 UStG). Eine solche Rechnung berechtigt nur zum Vorsteuerabzug, wenn sie entweder mit einer „fortgeschrittenen digitalen Signatur“ versehen oder im EDI-Verfahren übermittelt wird.

Im Umsatzsteuerprotokoll 2007 wird zu den Aufbewahrungspflichten für solche Rechnungen Folgendes ausgeführt:

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