Umsätze aus der Nutzung einer Sauna unterliegen dem begünstigten Steuersatz von 10 % gem. § 10 Abs. 2 Z 6 UStG (UStR 2000, Rz 1230). Die Nutzung eines Fitnessstudios unterliegt jedoch dem Normalsteuersatz.
Umsätze aus der Nutzung einer Sauna unterliegen dem begünstigten Steuersatz von 10 % gem. § 10 Abs. 2 Z 6 UStG (UStR 2000, Rz 1230). Die Nutzung eines Fitnessstudios unterliegt jedoch dem Normalsteuersatz.
