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Lieferung von Sicherungseigentum und Vorbehaltseigentum, Heft 37/2008

USt 2008, 2 Heft 37 v. 5.3.2008

Bei Lieferung sicherungsübereigneter (verpfändeter) Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer und bei Lieferungen des Vorbehaltskäufers an den Vorbehaltseigentümer im Falle der vorangegangenen Übertragung des vorbehaltenen Eigentums kommt es gem. § 19 Abs. 1b lit. a bzw. b UStG zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger.

1. Lieferung von Sicherungseigentum (§ 19 Abs. 1b lit. a UStG)

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