Österreichische Unternehmer haben Anspruch auf Erstattung der bezahlten dänischen Umsatzsteuern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Unternehmer hat seinen Sitz außerhalb von Dänemark.Der Unternehmer wird in Österreich zur Umsatzsteuer veranlagt und ist in Österreich zum Vorsteuerabzug berechtigt.