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Untervertreter eines Versicherungsmaklers, Heft 37/2008

USt 2008, 4 Heft 37 v. 5.3.2008

Vermittlungsleistungen eines Versicherungsmaklers sind gem. § 6 Abs. 1 Z 13 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerfreiheit von Leistungen eines Untervertreters eines Versicherungsmaklers hängt davon ab, ob dieser Subunternehmer tatsächlich eine Vermittlungsleistung durchführt und nicht nur dem Makler Hilfsdienste leistet. Der Untervertreter muss daher die Leistungsparteien eigenverantwortlich „durch Suchen und Finden eines der Beteiligten und durch Einwirken auf dessen Entschluss“ zusammenführen.

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