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Umsatzsteuerpflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers, Heft 37/2008

USt 2008, 4 Heft 37 v. 5.3.2008

Nach den UStR 2000 Rz 184 kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (bzw. bei einer Geschäftsführung für eine Komplementär-GmbH - einer GmbH und Co. KG) als Nichtunternehmer behandelt werden. Seine Bezüge unterliegen daher nicht der Umsatzsteuer, er hat allerdings auch keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug.

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