Ein Bestandverhältnis (Geschäftsmiete) wurde einvernehmlich beendet. In einem schriftlichen Vergleich verpflichtete sich der Mieter zur Zahlung von € 125.000,- für den Verzicht des Vermieters auf die weitere Vertragserfüllung. In einem Verfahren vor dem UFS war die Frage strittig, ob eine Leistung gegen Entgelt (umsatzsteuerpflichtig) oder ein pauschalierter Schadenersatz (nicht umsatzsteuerbar) vorliegt. Nach Ansicht des UFS lag ein Leistungsaustausch und damit ein umsatzsteuerbarer
