Nicht umsatzsteuerbare Zuschüsse liegen vor, wenn diese Zuschüsse nicht auf Grund eines Leistungsaustausches erfolgen oder nicht im Zusammenhang mit bestimmten Umsätzen stehen. Leisten Umlandgemeinden an die Betreibergemeinde eines Kindergartens Zuschüsse zu den laufenden Betriebsausgaben, also zur Verlustabdeckung, liegen nicht steuerbare Zuschüsse vor (UStR 2000, Rz 26).
