Die Beherbergung und Verköstigung von Dienstnehmern durch den Arbeitgeber stellt im Regelfall einen umsatzsteuerpflichtigen Eigenverbrauch gem. § 3a Abs. 1a Z 2 UStG dar, da es sich primär um die Befriedigung persönliche Bedürfnisse der Dienstnehmer handelt. Erfolgt die kostenlose Verpflegung von Dienstnehmern durch den Arbeitgeber jedoch aus gewichtigen betrieblichen Gründen, ist dieser Sachbezug nicht steuerbar.
