Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass in der Rechnung gem. § 11 Abs. 1 Z 1 UStG sowohl der richtige Name als auch die richtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers angegeben ist (VwGH 21.11.2007, 2004/13/0133).
Sachverhalt:
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass in der Rechnung gem. § 11 Abs. 1 Z 1 UStG sowohl der richtige Name als auch die richtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers angegeben ist (VwGH 21.11.2007, 2004/13/0133).
Sachverhalt:
